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Teil 1 dieser Betrachtung zur Wahl 2019 und zum Wahlsystem beschäftigt sich mit der Frage, warum es nicht nur darauf ankommt wie viele Stimmen jemand bei der Wahl bekommt, um Gemeinderat zu werden.
Der Beitrag aus dem Jahr 2014 wurde für die Wahl 2019 aktualisiert.
Natürlich hat zunächst mal jeder, der kandidiert, die Chance gewählt zu werden. Aber diese Chancen sind ungleich verteilt. Denn es kommt darauf an, wo man wohnt und auf welcher Liste man kandidiert. Um zu verstehen, warum das so ist muss man sich das Wahlsystem bei der Baden-Württembergischen Kommunalwahl anschauen.
Allgemein wird immer behauptet, die Gemeinderatswahl wäre eine Persönlichkeitswahl weil ja Personen gewählt werden. Das stimmt aber nur teilweise.
Eine Persönlichkeitswahl ist per Definition genau genommen eine Mehrheitswahl. Also die Personen, die die meisten Stimmen aller Bewerber bekommen sind gewählt. Das heißt bei der Weinsberger Gemeinderatswahl müssten einfach die 22 Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen unabhängig von einer Fraktionszugehörigkeit gewählt sein. Das ist aber nicht der Fall, denn für den Einzug in den Gemeinderat kommt es zunächst auf die Gesamtzahl der Stimmen an, die für eine Liste abgegeben werden. Erst innerhalb der Liste kommt es dann auf die Stimmenzahl der einzelnen Listenmitglieder an.
Im Grunde ist das ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Man kann dort zwar Kandidaten mit der Erststimme direkt wählen aber über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entscheidet die Verteilung der Zweitstimmen.
Bei der Kommunalwahl ist der Unterschied lediglich, dass man nicht eine Erst- und Zweitstimme hat sondern im Fall von Weinsberg insgesamt 22 Stimmen, die man mit bis zu 3 Stimmen pro Bewerber auf die verschiedenen Listen verteilen kann. Allein die Gesamtzahl aller Stimmen einer Liste entscheidet dann über die Zahl der Sitze diese Liste.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Wir haben vier Listen mit je 8 Kandidaten. Insgesamt also 32 Menschen, die Gemeinderat werden wollen. Benötigt werden 8 Gemeinderäte. Bei der Beispielwahl werden die Stimmen wie folgt abgeben.
Liste AAA |
Liste BBB |
Liste CCC |
Liste DDD |
||||
Anton | 1000 | Bernd | 850 | Christian | 500 | Dieter | 300 |
Achim | 550 | Berta | 600 | Claus | 250 | Detlev | 250 |
Arnd | 400 | Balduin | 200 | Corinna | 100 | Dora | 200 |
Anna | 370 | Bastian | 150 | Carla | 80 | Dagobert | 150 |
Albert | 350 | Bodo | 100 | Christa | 60 | Donald | 80 |
Agathe | 20 | Bert | 15 | Claudia | 14 | Daniel | 30 |
Alfons | 15 | Bärbel | 10 | Carsten | 13 | Daisy | 20 |
Adrian | 14 | Barbara | 13 | Cloe | 15 | Dörthe | 25 |
40,3% | 2719 | 28,7% | 1938 | 15,3% | 1032 | 15,6% | 1055 |
Bei einer echten Mehrheitswahl, bei der es nicht auf Listen ankommt, wären jetzt Anton, Achim, Arnd, Anna, Albert, Bernd, Berta und Christian gewählt. Die Liste AAA hätte dann 5 von 8 Sitzen, also mehr als 60%, Obwohl sie gerade mal 40% der Stimmen hat. Die Liste DDD ginge leer aus obwohl sie über 15% der Gesamtstimmen und etwas mehr Stimmen als die Liste CCC bekommen hat.
Nun ist die Gemeinderatswahl in der Regel eine Verhältniswahl, da es meist mehrere Listen gibt, die kandidieren. Darum wird erst mal ermittelt, wie viele Sitze jede Liste im Verhältnis der Stimmen zustehen. Die Stimmenzahlen einzelnen Personen spielen dabei zunächst keine Rolle.
Die Ermittlung der Sitze ging bis zur Wahl im Jahr 2009 noch nach dem D’Hondt-Verfahren. Dabei wurden die Gesamtstimmenzahlen durch 1, 2, 3, 4 usw. in aufsteigender Reihenfolge geteilt und daraus die Sitzzahlen einer Liste ermittelt.
Das hat aber dazu geführt, dass oft Listen mit geringen Stimmenanteilen im Verhältnis zu anderen Listen benachteiligt waren. Deswegen hat der Landtag ab der Wahl 2014 das Verfahren nach Sainte-Laguë beschlossen. Dabei werden die Gesamtstimmen einer Liste nun durch die ungeraden Zahlen 1, 3, 5, 7 usw. in aufsteigender Reihenfolge geteilt. In Weinsberg hätte es z. B. bei der Gemeinderatswahl 2009 nach diesem Verfahren einen Sitz mehr für die CDU gegeben.
Bei unserem Beispiel bedeutet das nun folgende Sitzverteilung.
- Liste AAA bekommt 4 Sitze. Anton, Achim, Arnd und Anna.
- Liste BBB bekommt 2 Sitze. Bernd und Berta.
- Liste CCC und Liste DDD bekommen je einen Sitz. Christian und Dieter.
Obwohl Albert mehr Stimmen hat als Dieter, ist er bei einer Verhältniswahl nicht gewählt, weil es eben auf die Gesamtstimmen der Liste ankommt.
Was bedeutet dies nun für die Gemeinderatswahl
Fazit für den Wähler ist, dass er sich immer sehr gut überlegen sollte, wem er seine Stimme gibt, weil er in erster Linie eine gesamte Liste unterstützt.
Wenn man also Albert gut findet, dieser aber bei der Liste AAA kandidiert, bei der man sonst niemand im Gemeinderat sehen möchte, sollte man gut nachdenken, ob man wirklich Albert wählen will. Vielleicht wird sogar durch die Stimmen für Albert eher der stadtbekannte Anton unterstützt, den man gar nicht wählen will, der aber ziemlich sicher mehr Stimmen als der nicht so bekannte Albert bekommen wird.
Wenn Albert in unserem Beispiel aber bei der Liste DDD kandidiert hätte, wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit gewählt worden, da er die meisten Stimmen vermutlich unabhängig von seiner Listenzugehörigkeit bekommt.
Ein Fazit für jemand, der unbedingt gewählt werden möchte, wäre es daher in Weinsberg bei der ABW zu kandidieren. Dort sind die Chancen höher als bei anderen Listen. Jedenfalls, wenn man mit etwas mehr Stimmen rechnet.
Um das Ganze noch weiter zu komplizieren haben wir in Weinsberg zusätzlich noch die sogenannte „Unechte Teilortswahl“ und es gibt das Kumulieren und Panaschieren. Dadurch können sich die Verhältnisse der Gemeinderatssitze für einzelne Listen nochmal deutlich verschieben.
Dazu mehr in weiteren Folgen.
Admin
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